Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
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Barrierefreiheitserklärung
Stand: 28. Juli 2026
Diese Erklärung gilt für die gesamte Website www.anwaltverein-traunstein.de, einschließlich aller Unterseiten und bereitgestellten Inhalte.
Wir, der Anwaltverein Traunstein e.V., sind bestrebt, unsere digitale Präsenz im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit so zugänglich wie möglich zu gestalten. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen – einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu den auf dieser Website bereitgestellten Informationen, Dienstleistungen und Inhalten zu ermöglichen.
Rechtsgrundlagen und Standards (Deutschland)
Diese Erklärung basiert auf den in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit. Maßgeblich sind insbesondere das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) sowie – soweit einschlägig – das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102. Als technische Richtlinie orientieren wir uns an der Norm EN 301 549 sowie an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist nach unserem derzeitigen Kenntnisstand weitestgehend konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA. Bei der Konzeption, Gestaltung und laufenden Weiterentwicklung unseres Webangebots berücksichtigen wir anerkannte Grundsätze der digitalen Barrierefreiheit.
Hierzu zählen unter anderem Funktionen zur Anpassung der Darstellung (z. B. Schriftgrößen, Farbkontraste, Zeilen- und Zeichenabstände), eine weitgehend vollständige Tastaturnavigation, eine klare und nachvollziehbare Strukturierung der Inhalte sowie die Unterstützung assistiver Technologien wie Screenreader. Interaktive Elemente und Formulare sind grundsätzlich mit eindeutigen Beschriftungen versehen; Rückmeldungen und Fehlermeldungen werden möglichst barrierearm bereitgestellt. Das Design der Website ist responsiv ausgelegt, sodass Inhalte unabhängig von Gerätetyp oder Bildschirmgröße nutzbar bleiben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz der ergriffenen Maßnahmen kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte oder Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Dies betrifft insbesondere:
Inhalte externer Anbieter, auf deren Gestaltung wir keinen oder nur eingeschränkten Einfluss haben,
eingebettete Medien,
PDF-Dateien oder vergleichbare Dokumente, insbesondere ältere Inhalte, die nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet sind.
Wir sind bestrebt, diese Inhalte im Rahmen technischer und organisatorischer Möglichkeiten zu überprüfen und bestehende Barrieren schrittweise zu reduzieren.
Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am August 11, 2026 erstellt. Sie basiert auf einer internen Bewertung der Barrierefreiheit unseres Webangebots unter Bezugnahme auf die Kriterien der WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA. Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen des Webangebots angepasst. Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@anwaltverein-traunstein.de
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und zu beantworten.
Durchsetzungs- und Beschwerdemöglichkeiten
Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihr Anliegen zur Barrierefreiheit nicht angemessen berücksichtigt wurde, stehen Ihnen – abhängig von den anwendbaren gesetzlichen Regelungen – die vorgesehenen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen oder Behörden offen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den jeweils einschlägigen Vorschriften des deutschen Barrierefreiheitsrechts.