Verkehrssünden im Ausland: Bußgelder auch in Deutschland vollstreckbar

Mit dem Auto nach Italien, ein Roadtrip durch Frankreich oder mit der Familienkutsche an die Nordsee – 45 Prozent der Deutschen fahren Aral zufolge mit dem Auto in den Urlaub. Wer es im Ausland mit den Verkehrsregeln nicht so genau nimmt, muss auch in Deutschland mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Was Sie dazu wissen müssen und wann Sie ohne Auto aus dem Urlaub zurückkommen, gibt der Traunstein bekannt.

Wer im EU-Ausland eine Verkehrssünde begeht, muss auch zuhause mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Die deutschen Behörden vollstrecken Bußgelder ab einer bestimmten Höhe. „Die Grenze liegt bei 70 Euro. Entscheidend ist die Summe aus Geldbuße und Verfahrenskosten“, sagt Rechtsanwältin Gabl, 1. Vorsitzende des Anwaltverein Traunstein. Auch Bußgelder und Verfahrenskosten für mehrere kleinere Verstöße, die zusammen mehr als 70 Euro ergeben, seien vollstreckbar. Ein Bußgeld aus Österreich kann schon ab 25 Euro vollstreckt werden, da es hier ein gesondertes Abkommen gibt.

Wer das Bußgeld nicht zahlen will, kann Widerspruch einlegen. Anwältinnen und Anwälte unterstützen dabei. Verkehrsrechtsanwälte, die mit den Regeln im Tatland vertraut sind, kennen sich mit den notwendigen Formalien und Fristen aus. Sie können ebenfalls einschätzen, welche Aussichten ein Widerspruch hat.

Rechtsmittel einzulegen lohnt sich vor allem für Autofahrer, die das Land regelmäßig besuchen. „Reist man wieder ein, ohne das Bußgeld bezahlt zu haben, kann es auf offener Straße vollstreckt werden“, warnt Rechtsanwältin Gabl. Die örtlichen Behörden könnten dann zum Beispiel das Auto einziehen.

Auch wer vorerst nicht noch einmal einreisen will, sollte über einen Widerspruch nachdenken. Wenn der Bescheid nicht ordnungsgemäß ergeht oder die Fahrereigenschaft im Tatland nicht geprüft wird, darf in Deutschland nicht vollstreckt werden. So kommt der Autofahrer zumindest in Deutschland um die Zahlung herum.

In vielen Ländern können Autofahrer das Bußgeld direkt vor Ort zahlen. Das lohnt sich, wenn man wieder einreisen möchte und ein Bußgeld unter 70 Euro zahlen soll. „Rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen bleiben mehrere Jahre vollstreckbar“, sagt Rechtsanwältin Gabl. In Italien verjähren Strafzettel beispielsweise erst nach maximal fünf Jahren.

Wegen einer Verkehrssünde im Ausland den Führerschein zu verlieren, ist übrigens nicht möglich. Die deutschen Behörden vollstrecken nur ausländische Geldstrafen. Wer ein Fahrverbot in Frankreich, Österreich oder einem anderen europäischen Land erhält, darf in Deutschland weiter fahren.

Sie möchten gegen ein Bußgeld aus dem Ausland vorgehen? Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Ihrer Nähe, die sich mit den Gesetzen anderer Länder auskennen, finden Sie auf dieser Homepage.

Anwaltverein Traunstein e.V.
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