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Gütestellen nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz

Vor den Amtsgerichten kann in bestimmten bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten eine Klage erst dann erhoben werden, wenn die Parteien einen Versuch unternommen haben, die Streitigkeit vor einer Schlichtungs- oder Gütestelle gütlich beizulegen.

Es handelt sich hierbei um

  • vermögensrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 750,00 EUR nicht übersteigt,
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück (Zuführen von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche Einwirkungen z. B. Laub/Nadel/Blütenbefall usw.) sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt, Überwuchses, Hinüberfalls eines Grenzbaumes und sonstiger in den Art. 43-54 AGBB geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb oder um
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist.

In Streitigkeiten der oben genannten Art muß zuvor ein Schlichtungsversuch vorgenommen worden sein, sofern es sich nicht um ein Verfahren handelt, in welchem gem. § 15 a Abs. 2 EGZPO kein obligatorischer Schlichtungsversuch vorzunehmen ist (z. B. Abänderungsklage, Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung, Anerkennung ausländischer Urteile, Familiensachen, Wiederaufnahmeverfahren, Urkunden- oder Wechselprozess, vorausgegangenes Mahnverfahren, Klage wegen vollstreckungsrechtlicher Maßnahmen).

Ein Schlichtungsversuch vor der Erhebung der Klage ist nur erforderlich, wenn die Parteien ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder ihre Niederlassung im selben Landgerichtsbezirk haben.

Folgende Mitglieder des Anwaltvereines Traunstein e.V. sind als Gütestelle gem. § 15a Abs. 1 EGZPO, Art. 5 Bayerisches Schlichtungsgesetz zugelassen:


Buchner, Dr. Herbert
Teilbereiche der beruflichen Tätigkeit: Arbeitsrecht
Miet- und Pachtrecht
Straf- und Strafverfahrensrecht
Verkehrsrecht
Verkehrsstraf- und OWi-Recht
Auch Fachanwalt für Strafrecht
Zugelassen als Gütestelle gem. § 15 a Abs. 1 EGZPO, Art. 5 Bay. Schlichtungsgesetz
Mitglied des Strafverteidiger-Notdienstes
Strasse: Taubenmarkt 11
Postleitzahl, Ort: 83278 Traunstein
Telefon: 0861/69052
Fax: 0861/4001
e-mail: dr.hbuchner@t-online.de

Ellerts,  Christian von
Teilbereiche der beruflichen Tätigkeit: Ehe- und Familienrecht
Ehescheidung
Elterliche Sorge
Güterrecht
Unterhaltsrecht
Auch Fachanwalt für Familienrecht
Zugelassen als Gütestelle gem. § 15 a Abs. 1 EGZPO, Art. 5 Bay. Schlichtungsgesetz
Strasse: Bahnhofstr. 17
Postleitzahl, Ort: 83278 Traunstein
Telefon: 0861/209930
Fax: 0861/2099320
Homepage: http://www.rechtsanwaelte-von-ellerts.de

Fleischmann,  Christian
Teilbereiche der beruflichen Tätigkeit: Baurecht
Erbrecht
Miet- und Pachtrecht
Sozialrecht
Umweltrecht
Zugelassen als Gütestelle gem. § 15 a Abs. 1 EGZPO, Art. 5 Bay. Schlichtungsgesetz
Strasse: Gapstr. 4 / Am Stadtpark
Postleitzahl, Ort: 83278 Traunstein
Telefon: 0861/8985
Fax: 0861/8986
e-mail: ra.fleischmann@t-online.de

Fritzweiler, Dr. Jochen
Teilbereiche der beruflichen Tätigkeit: Arbeitsrecht
Ehe- und Familienrecht
Haftpflichtrecht
Sportrecht
Verkehrsrecht
Zugelassen als Gütestelle gem. § 15 a Abs. 1 EGZPO, Art. 5 Bay. Schlichtungsgesetz
Mitglied des Strafverteidiger-Notdienstes
Strasse: Marktler Str. 19
Postleitzahl, Ort: 84489 Burghausen
Telefon: 08677/875878-0
Fax: 08677/875878-9
e-mail: info@fritzweiler-niebler.de
Homepage: http://www.fritzweiler-niebler.de

Frobenius,  Karl
Teilbereiche der beruflichen Tätigkeit: Gesellschaftsrecht
Offene Vermögensfragen, DDR-Folgen-Recht
Steuerrecht
Steuerstrafrecht
Testamentsvollstreckung
Zugelassen als Gütestelle gem. § 15 a Abs. 1 EGZPO, Art. 5 Bay. Schlichtungsgesetz
Strasse: Luitpoldstr.14
Postleitzahl, Ort: 83435 Bad Reichenhall
Telefon: 08651/98320
Fax: 08651/983398

Graf,  Michael
Teilbereiche der beruflichen Tätigkeit: Baurecht (privates)
Erbrecht
Miet- und Pachtrecht
Zugelassen als Gütestelle gem. § 15 a Abs. 1 EGZPO, Art. 5 Bay. Schlichtungsgesetz
Strasse: Burghauserstr. 27
Postleitzahl, Ort: 84503 Altötting
Telefon: 08671/926100
Fax: 08671/9261020
e-mail: kanzlei@werlein-graf.com
Homepage: http://www.werlein-graf.com

Hübner,  Falko
Teilbereiche der beruflichen Tätigkeit: Ehe- und Familienrecht
Erbrecht
Gewerblicher Rechtschutz
Straf- und Strafverfahrensrecht
Verkehrsrecht
Zugelassen als Gütestelle gem. § 15 a Abs. 1 EGZPO, Art. 5 Bay. Schlichtungsgesetz
Mitglied des Strafverteidiger-Notdienstes
Strasse: Marienplatz 2
Postleitzahl, Ort: 83410 Laufen
Telefon: 08682/809440
Fax: 08682/809441
e-mail: rechtsanwalt@huebner-law.com
Homepage: http://www.huebner-law.com

Pohl,  Maximilian
Teilbereiche der beruflichen Tätigkeit: Baurecht
Miet- und Pachtrecht
Offene Vermögensfragen, DDR-Folgen-Recht
Erschließungsrecht
Kommunal- und Kommunalverfassungsrecht
Zugelassen als Gütestelle gem. § 15 a Abs. 1 EGZPO, Art. 5 Bay. Schlichtungsgesetz
Strasse: Schloßbergstr. 19
Postleitzahl, Ort: 83365 Nußdorf/Sondermoning
Telefon: 08669/356785
Fax: 08669/356784
e-mail: pohl.maximilian@t-online.de

Saller, Dr. Rudolf
Teilbereiche der beruflichen Tätigkeit: Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung
Speditions und Frachtrecht
Steuerrecht
Versicherungsrecht
Wirtschaftsrecht
Auch Fachanwalt für Steuerrecht
Zugelassen als Gütestelle gem. § 15 a Abs. 1 EGZPO, Art. 5 Bay. Schlichtungsgesetz
Strasse: Burghauserstr. 2/II
Postleitzahl, Ort: 84503 Altötting
Telefon: 08671/88559-0
Fax: 08671/88559-66
e-mail: ra.saller@jehle-kollegen.de
Homepage: http://www.jehle-kollegen.de


Bei organisatorischen oder technischen Fragen wenden Sie sich bitte per e-mail an webmaster@anwaltverein-traunstein.de.