Rechtshilfe am Wochenende
Strafverteidiger aus vier Landkreisen bieten neuen Notdienst zu
Problemzeiten an:
Presseveröffentlichung aus dem Blickpunkt Wochenblatt:
LANDKREIS. Der Schreck fährt einem in die
Glieder, wenn man urplötzlich unter dem Verdacht des Betrugs, der Vergewaltigung
oder wegen anderer Delikte verhaftet wird. Wünschenswert ist in diesem Fall oft
der Beistand eines Strafverteidigers. Mit ihm kann man das Verhalten in der jeweiligen
Situation abklären und das weitere Vorgehen besprechen.
Besonders nachts oder am Wochenende war es bisher
aber zum Teil problematisch, einen geeigneten Rechtsbeistand zu kontaktieren.
Schließlich arbeiten die Ermittlungsbehörden im Gegensatz zu den
Anwaltskanzleien rund um die Uhr. Ab Montag, 5. Oktober ist dieses Problem
gelöst: Der Anwaltverein Traunstein bietet ab diesem Termin einen
Strafverteidiger-Notdienst an, der unter der Telefonnummer 0171/126 00 99
angewählt werden kann. Er ist Montag bis Donnerstag jeweils von 18 bis 8 Uhr des
darauffolgenden Tages erreichbar, sowie zusätzlich von Freitag, 18 Uhr bis Montag
8 Uhr.
Da im Landkreis Rosenheim bereits ein
vergleichbarer Service existiert, bietet der Anwaltverein Traunstein das Notruftelefon
für stratfällig gewordene Bürger aus den Landkreisen Traunstein,
Berchtesgadener Land, Altötting und
Mühldorf an. Wie der Sprecher des Arbeitskreises Strafrecht, Rechtsanwalt Dr.
Herbert Buchner aus Traunstein, betont, dient der Service ausschließlich dazu,
in den problematischen Zeiträumen einen Strafverteidiger als Beistand für
Aussagen vor den Ermittlungsbehörden zu haben. Rechtsauskünfte allgemeiner
Art werden nicht erteilt.
Den Notrufdienst per Handy teilen sich 20
Strafverteidiger und eine Kollegin aus den vier Landkreisen. Sie leisten in erster
Linie Hilfe bei Rechtsunsicherheiten und der Abstimmung des weiteren Vorgehens nach
einer Festnahme durch die Polizei. Immer wieder hatte sich in der Vergangenheit
gezeigt, dass zum Beispiel der Umgang mit dem Aussageverweigerungsrecht Probleme
bereitet. Die Beratung gegen eine angemessene Gebühr erfolgt nach
Möglichkeit per Telefon, bei Bedarf wird der Mandant aber auch besucht. Wie bei
anderen Notdiensten auch, stellt der Anruf beim Notdienst noch keine Festlegung dar.
So kann der Mandant nach der "ersten Hilfe" auch einen Strafverteidiger seiner Wahl
bestimmen.
Mit der Einrichtung des
Strafverteidiger-Notdienstes folgt der Anwaltverein Traunstein einer Initiative des
Deutschen Anwaltvereins, der eine bundesweite, flächendeckende Notruf-Versorgung
anstrebt. Die Notwendigkeit geht auch aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofes
von 1996 hervor, die - nach entsprechenden Zwischenfällen - eine rechtliche
Aufwertung des Strafverteidiger-Notdienstes deutlich gemacht haben.
Der Anwaltverein Traunstein bietet Ihnen als
besonderen Service für Notfälle speziell
für Strafsachen unter der Telefonnummer 0171/126 00
99 einen anwaltlichen Notdienst.
Unter der genannten Telefonnummer ist jeweils von
Montag bis Donnerstag, 18.00-8.00 Uhr und von Freitag, 18.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr
stets ein Anwalt erreichbar.
HINWEIS: Zur Verfügung stehen Anwälte/innen
des Anwaltvereins Traunstein e.V., die Ihnen im NOTFALL
helfen.
Weitere Information:
Kontakt mit dem Anwaltverein Traunstein
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